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Pflegeleistungen - auf Inlandsreisen


    Sie beziehen Pflegeleistungen und möchten auf diese auch während Ihrer Reise innerhalb Deutschlands nicht verzichten? Im Folgenden haben wir verschiedene Möglichkeiten für Sie zusammengestellt, wie Sie die verschiedenen Leistungen (wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen) auch während des Urlaubsaufenthalts beziehen können.



    Sie erhalten weiterhin Ihr Pflegegeld, gleichzeitig beziehen Sie Pflegesachleistungen für den Zeitraum der Reise.

    Sie sind pflegebedürftig und halten sich vorübergehend an einem anderen Ort in Deutschland auf? Dann bleibt Ihr Anspruch auf Pflegegeld erhalten. Dies gilt auch für Versicherte, die eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen. Hierbei wird das anteilige Pflegegeld weiterbezahlt, die Sachleistungen können von einem ortsansässigen Pflegedienst oder einer mitreisenden Pflegeperson ausgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis zu Ihrer Pflegekasse steht.



    Sie beziehen VERHINDERUNGSPFLEGE als 'Urlaubsvertretung' für die Pflegeperson.

    Für den Fall, dass die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs verhindert ist, kurzfristig wegen Krankheit ausfällt oder zusammen mit dem Pflegebedürftigen einen Urlaub vornimmt, bezahlt die Pflegekasse eine so genannte Verhinderungspflege. Ab 2012 beträgt der bereitgestellte Betrag 1.550 EURMehr...



Wann erfolgt eine Abrechnung über die 'Kurzzeitpflege'?

Viele Pflegebedürftige im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Wir haben auch die Möglichkeit Ihnen Häuser aus unserem Programm zu vermitteln die berechtigt sind, erbrachte Pflegeleistungen über 'Kurzzeitpflege' mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Mehr...

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