

Viele Pflegebedürftige im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Wir haben auch die Möglichkeit Ihnen Häuser aus unserem Programm zu vermitteln die berechtigt sind, erbrachte Pflegeleistungen über 'Kurzzeitpflege' mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Mehr...
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